Warnify verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Gefährdung, sexueller Ausbeutung oder Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Diese Richtlinie gilt zugleich als veröffentlichter Kinderschutzstandard im Sinne der Richtlinien von Google Play und Apple.
1. Altersgrenzen
- Unter 13 Jahren ist die Nutzung von Warnify nicht gestattet.
- Von 13 bis 15 Jahren nur mit vorheriger Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (Art. 8 DSGVO, § 107 BGB).
- Ab 16 Jahren ist die eigenständige Nutzung möglich; bei Abschluss kostenpflichtiger Abos durch Minderjährige gilt die Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigten fort.
- Warnify richtet sich nicht gezielt an Kinder und ist kein Angebot im Sinne des Children's Online Privacy Protection Act (COPPA).
2. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
- Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) sowie jede sexualisierte Darstellung Minderjähriger
- Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen Minderjähriger mit sexuellen oder manipulativen Absichten
- Sextortion, Erpressung und Bedrohung Minderjähriger
- Heimliches Orten oder Überwachen von Kindern und Jugendlichen gegen deren Wissen oder über das elterliche Sorgerecht hinaus
- Profil- oder Gruppenbilder, die Minderjährige bloßstellen, sexualisieren oder gefährden
- Einladen fremder Minderjähriger in Gruppen ohne Wissen der Erziehungsberechtigten
3. Schutzmaßnahmen in Warnify
- Gruppen sind geschlossen; ein Beitritt ist nur über eine Einladung oder einen Code des Gruppenverwalters möglich
- Es gibt keine öffentliche Personensuche, keine öffentlichen Profile und keine Fremdkontakte
- Standorte werden nur auf aktive Auslösung geteilt; Live-Standort endet automatisch nach der gewählten Dauer und wird durch eine dauerhafte Systemanzeige sichtbar gemacht
- Gruppenverwalter können Mitglieder entfernen; Nutzer können Gruppen jederzeit verlassen
- Werbung in Warnify ist ausschließlich nicht personalisiert
- Meldungen werden vorrangig geprüft; Konten können sofort gesperrt werden
3a. Kinderschutz innerhalb einer Gruppe
Ein Gruppenadministrator kann für ein Mitglied – etwa ein Kind – den Kinderschutz aktivieren. Das geschützte Mitglied kann diesen Schutz nicht selbst aufheben und die Gruppe währenddessen nicht verlassen. Automatische Akku-Hinweise erfordern eine entsprechende Einrichtung auf dem Gerät. Diese Funktion ist kein Notruf- oder Sicherheitsdienst: Ausbleibende Hinweise belegen weder den Aufenthaltsort noch die Sicherheit des Kindes. Eine Deinstallation der App lässt sich technisch nicht verhindern; hierfür bieten sich die Bordmittel der Betriebssysteme an, etwa Apple Bildschirmzeit oder Google Family Link.
4. Hinweise für Eltern
Eltern dürfen Warnify im Rahmen ihres Sorgerechts nutzen, um mit ihren Kindern in Kontakt zu bleiben. Wir empfehlen, Kinder altersgerecht über die Standortfunktionen aufzuklären und den Live-Standort nicht heimlich einzusetzen. Ab einem Alter, in dem das Kind die Tragweite einschätzen kann, sollte dessen Einverständnis eingeholt werden. Erziehungsberechtigte können jederzeit die Löschung des Kontos ihres minderjährigen Kindes verlangen.
5. Meldung und Ansprechpartner
Verstöße oder Verdachtsfälle meldest du über den Support-Chat in der App (Kategorie „Missbrauch melden“) oder per E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Kinderschutz“. Benannte Ansprechpartner für Kinderschutz: Sener Coskun und Dino Troiano.
Wir prüfen jede Meldung unverzüglich, sperren betroffene Konten, sichern Beweise und entfernen rechtswidrige Inhalte. Bei konkretem Verdacht auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs informieren wir die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (in Deutschland das Bundeskriminalamt bzw. die örtliche Polizei) sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, die zuständigen Meldestellen.
Hilfe und Beratung:
Polizei: 110
Nummer gegen Kummer: 116 111
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Bei akuter Gefahr immer 112 oder 110 wählen.
6. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Warnify hält die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern ein, insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG), den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), das Strafgesetzbuch, die DSGVO sowie den Digital Services Act (DSA).